jura-basic (arbeitsrecht Kollektivarbeitsrecht) - Grundwissen
   
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Arbeitsrecht

Kollektivarbeitsrecht

Rz. 3

Das Kollektivarbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder einzelnen Arbeitgebern sowie zwischen Betriebsräten/Personalräten und Arbeitgebern, z.B.

  • die Errichtung eines Betriebsrates und die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates (siehe Betriebsrat),


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Dokument-Nr. 0001631 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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