Kardinalpflichten
Rz. 8
Kardinalpflichten sind solche Verpflichtungen, die für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlich sind und zwar so wesentlich sind, dass deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf (siehe
Kardinalpflichten).
Die ordnungsgemäße Erfüllung der Hauptpflichten eines Vertrags dürfen nicht durch AGB eingeschränkt werden. Denn sonst ist der Vertragszweck gefährdet (siehe Gefährdung des Vertragszwecks,
Rz.5).
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