Unangemessene Fristen
Rz. 2
Annahmefristen und Lieferfristen sind unwirksam, wenn sie unangemessen lange sind. "Unangemessen lange" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Unbestimmte Rechtsbegriffe müssen einer rechtlichen Wertung (Auslegung) unterzogen werden.
Angemessene Frist
Welche Frist angemessen lange ist, ist nach dem Inhalt und der wirtschaftlichen Bedeutung des Vertrags unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu entscheiden.
Bestimmtheitsgebot
Eine Fristenklausel muss so klar und verständlich abgefasst sein, dass der Kunde selbst in der Lage ist, das Fristenende zu errechnen. Unzulässig ist daher eine Klausel, die den Fristbeginn von einem Ereignis im Bereich des Verwenders abhängig macht.
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