Einbeziehungsvoraussetzungen
Rz. 2
AGB werden nicht automatisch Vertragsbestandteil.
Einseitig vorformulierte Klauseln gegenüber Verbrauchern können nur unter den Einbeziehungsregeln des
§ 305 Abs. 2 und 3 BGB@ Bestandteil des geschlossenen Vertrags werden.
Die Einbeziehungsregeln des
§ 305 Abs. 2 BGB@ verlangen:
- Hinweis auf Vertragsbedingungen
- Möglichkeit zur Kenntnisnahme
- Einverständnis des Kunden
Die Einbeziehungsregeln gelten nur für AGB gegenüber dem Verbraucher und nicht für AGB gegenüber einem Unternehmer.
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