jura-basic (Abtretung Wirkung-der-Abtretung) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Abtretung (Zession)

Wirkung der Abtretung

Rz. 8

Mit Vertragsschluss geht die Forderung auf den neuen Gläubiger über (§ 389 BGB@). Es tritt ein Gläubigerwechsel ein.

Mit der Abtretung eines vertraglichen Anspruchs (Forderung) geht nicht ein ganzer Vertrag auf den Erwerber über, sondern lediglich die Forderung, die sich aus dem Vertrag ergibt

Beispiel: Der Verkäufer V tritt seine Kaufpreisforderung aus dem Kaufvertrag mit K an die Bank B ab. Die Bank wird neue Glähbigerin der Kaufpreisforderung. Der Verkäufer bleibt weiterhin Vertragspartner aus dem Kaufvertrag, insbesondere muss K seine Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer (als Vertragspartner) geltend zu machen.

Der Erwerb einer Forderung erfordert das Bestehen der Forderung.

Bei einer Forderung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht entstanden ist (sog. befristete Forderung), ist der Erwerb der Forderung erst zum Zeitpunkt der Entstehung der Forderung vollendet.

Die Forderung geht so auf den neuen Gläubiger über, wie sie gegenüber dem alten Gläubiger bestanden hat. Mit der abgetretenen Forderung gehen beispielsweise die Hypotheken, die für sie bestehen, sowie die Rechte aus einer bestellten Bürgschaft auf den neuen Gläubiger über (§ 401 Abs. 1 HGB@).

Beispiel: Ist eine Darlehensforderung durch eine Hypothek gesichert, geht mit der Übertragung der Forderung auch die Hypothek auf den neuen Gläubiger über (§ 1153 Abs. 1 BGB@).

Der Schuldner kann dem neuen Gläubiger die Einwendungen entgegenhalten, die zur Zeit des Erwerbs der Forderung (Abtretung) gegen den bisherigen Gläubiger begründet waren (siehe Schuldnerschutz, Rz.10).


<< Rz. 7 || Rz. 9 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000231 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Tipp

Themen von jura-basic finden Sie im Internet schneller, wenn Sie dem Suchbegriff zusätzlich 'jura basic' hinzufügen, z.B. Handelsvertreter jura basic

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...