Personenbezogene Daten
Rz. 2
a) Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf
- eine identifizierte natürliche Person oder
- eine identifizierbare natürliche Person
beziehen (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO,
§ 46 Nr. 1 BDSG@).
Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen, können der Vor- und Nachname, Wohnort oder das Geburtsdatum sein.
b) Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung
- zu einer Kennung, wie einem Namen,
identifiziert werden kann (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO).
Online-Kennungen sind insbesondere IP-Adressen und Cookie-Kennungen (Erwägungsgrund 30).
c) Als identifizierbar wird eine natürliche Person auch angesehen, die direkt oder indirekt mittels Zuordnung zu besonderen Merkmalen identifiziert werden kann. Besondere Merkmale können körperliche oder genetische Merkmale sein.
Besondere Merkmale sind Merkmale, die Ausdruck der
- kulturellen oder sozialen
Identität (einer natürlichen Person) sind (vgl. Art. 4 Nr. 1 DSGVO). Solche Merkmale einer natürlichen Person sind personenbezogene Daten.
Genetische Daten sind Daten zu den ererbten oder erworbenen genetischen Eigenschaften einer natürlichen Person, die eindeutige Informationen über die Physiologie oder die Gesundheit dieser natürlichen Person liefern (vgl. Art. 4 Nr. 13 DSGVO). Genetische Daten sind personenbezogene Daten (vgl.
§ 46 Nr. 11 BDSG@), ebenso Gesundheitsdaten (vgl.
§ 46 Nr. 13 BDSG@).
d) Der Schutz personenbezogener Daten kann durch verschiedene Verfahren erreicht werden, z.B. durch die Pseudonymisierung der personenbezogenen Daten.
Die Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können (siehe Pseudonymisierung,
Rz.5).
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