Einleitung
Rz. 1
Die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus Art. 5 DSGVO. Zu den Grundsätzen der Verarbeitung gehören:
- Rechtmäßigkeit (siehe Rechtmäßigkeit, Rz.2)
- Transparenz (siehe Transparenz, Rz.3)
- Vertraulichkeit (siehe Vertraulichkeit, Rz.8)
- Integrität(siehe Integrität, Rz.9)
Details, siehe Inhaltsübersicht
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Rz. 2 >>