Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Die Übertragung des
Eigentums an einer
Sache von einer Person auf eine andere Person ist ein
Verfügungsgeschäft. Die Eigentumsübertragung an einer Sache wird auch als Sachübereignung bezeichnet.
Bei einer Eigentumsübertragung von Sachen (Übereignung) ist zu unterscheiden zwischen
- Übereignung von beweglichen Sachen und
- Übereignung von unbeweglichen Sachen.
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Rz. 2 >>