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Leistung (Gattungsschuld)

Begriff und Bedeutung

Rz. 1

Die Gattungsschuld ist ein Begriff aus dem Schuldrecht.

Bei der Gattungsschuld schuldet der Schuldner kein konkretes Einzelstück (so bei der Stückschuld), sondern eine Sache aus der Gattung.

Die Gattung wird gebildet aus Gegenständen mit gleichen Merkmalen (Gattungsmerkmalen).

Gattungsmerkmale können vertraglich bestimmt werden oder sich aus der Verkehrsanschauung ergeben.

Beim Obst bilden die unterschiedlichen Sorten jeweils eine Gattung. Beim Auto bilden die unterschiedlichen Typen jeweils eine Gruppe. Sachen mit der gleicher Bestellnummer gehören einer Gattung (Sachgruppe) an.

Bei einer vereinbarten Gattungsschuld steht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses lediglich die Gattung fest, aus der eine Sache geliefert werden soll. Erst nach dem Vertragsabschluss, im Rahmen der Erfüllung, entscheidet der Schuldner, welche Sache aus der Gattung geleistet werden soll. Der Schuldner hat ein Auswahl- und Aussonderungsrecht.


|| Rz. 2 >>

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Dokument-Nr. 000738 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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