Höchstbetragshypothek
Rz. 16
In diesem Fall wird die Hypothek in der Weise bestellt, dass nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, bestimmt ist. Der Höchstbetrag muss in das Grundbuch eingetragen werden (
§ 1190 Abs. 1 BGB@).
Die Hypothek gilt als Sicherungshypothek, auch wenn sie im Grundbuch nicht als solche bezeichnet ist (
§ 1190 Abs. 3 BGB@).
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