jura-basic (Inhaberkarte Befristung) - Grundwissen
   
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Wertpapiere (Inhaberkarten)

Befristung

Rz. 8

Gesetzliche Befristung

Zivilrechtliche Ansprüche können nach der gesetzlichen Konzeption nicht zeitlich unbefristet durchgesetzt werden. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB@).

Vereinbarung

Im Begebungsvertrag individuell vereinbarte Einlösungsfristen sind unzulässig, wenn sie zu kurz sind, z.B. Einlösungsfristen für Gutscheine von weniger als 6 Monaten sind nicht zulässig. Denn zu kurze Fristen nehmen dem Kunden praktisch schon von vornherein die Möglichkeit, das Papier (Inhaberkarte) einzulösen. Dies ist sittenwidrig iSd § 138 Abs. 1 BGB@.

AGB

Befristungsregelungen in AGB unterliegen der Kontrolle des AGB-Rechts.


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Dokument-Nr. 000137 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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