Papierrechnung
Rz. 20
Eine Papierrechnung ist eine Rechnung auf Papier. Eine Rechnung in Papierform ist für den Rechnungsaussteller kostenintensiver, als eine elektronische Rechnung, z.B. bei der Versendung einer Papierrechnung fallen Kosten für Papier und Versendung an.
Eine Vereinbarung in AGB über ein Extraentgelt für Papierrechnung ist unwirksam, wenn das Produkt nicht nur über das Internet vertrieben wird (BGH, 09.10.2014 – III ZR 32/14).
Die Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Mobilfunkanbieters, nach der für die Zusendung einer Rechnung in Papierform (zusätzlich zur Bereitstellung in einem Internetkundenportal) ein gesondertes Entgelt anfällt, ist jedenfalls dann unwirksam, wenn der Anbieter sein Produkt nicht allein über das Internet vertreibt (BGH, aaO, Leitsatz).
Diese Entscheidung wird durch BGH, 19.01.2017 - III ZR 296/16, Tz. 6 bestätigt.
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