Beleg
Rz. 18
Der Beleg ist ein Begriff aus dem Rechnungswesen. Er dokumentiert ein Geschäftsvorfall. Er kann z.B. eine Rechnung, Quittung, Scheck sein.
In der Buchhaltung ist er die Grundlage für jede Buchung (keine Buchung ohne Beleg). Daher wird der Beleg auch als Buchungsbeleg bezeichnet, z.B. Rechnung als Buchungsbeleg für einen Geschäftsvorfall.
Nicht nur für Buchungen im Rechnungswesen bedarf es Belege, sondern auch für Steuererklärungen bedarf es Belege zum Nachweis von Geschäftsvorfällen.
Für manche Belege werden besondere Angaben verlangt, z.B. um Bewirtungskosten als Betriebsausgaben absetzen zu können, bedarf der Bewirtungsbeleg bestimmte Angaben (vgl.
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG@, dazu BFH, 18.04.2012 - X R 57/09). Auch für den Vorsteuerabzug ist eine Rechnung mit bestimmte Angaben nach
§ 14 Abs. 5 UStG@ erforderlich (siehe Vorsteuerabzug,
Rz.17).
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