Pflichtangaben
Rz. 3
Die Pflichtangaben in einer Rechnung ergeben sich aus verschiedenen Vorschriften.
Nach
§ 37a HGB@ haben Kaufleute in Geschäftsbriefen (z.B. Rechnungen) bestimmte Angaben zu machen. Nach
§ 14 Abs. 4 UStG@ hat jeder Unternehmer (Kaufmann und Nichtkaufmann) bestimmte Angaben in Rechnungen zu machen (siehe Inhalt,
Rz.4).
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