Quittung
Rz. 12
Die Quittung ist keine Rechnung. Die
Rechnung enthält eine Aufforderung zur Leistung. Die Quittung belegt, dass eine Leistung erbracht worden ist. Nach
§ 368 BGB@ ist der Gläubiger zur Ausstellung einer Quittung auf Nachfrage verpflichtet (siehe
Quittung).
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