jura-basic (Rechnung Vorsteuerabzug) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Rechnung (Rechnung)

Vorsteuerabzug

Rz. 18

a) Im Geschäftsverkehr dient die Rechnung nicht nur als Buchungsbeleg für die Buchführung, sondern auch für den Vorsteuerabzug nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG).

Der Vorsteuerabzug beinhaltet das Recht, dass der Unternehmer die ihm in Rechnung gestellte Umsatzsteuer (= Vorsteuer) mit der von ihm vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnen kann.

b) Für den Vorsteuerabzug muss die Rechnung bestimmte Angaben nach § 14 Abs. 4 UStG@ enthalten, z.B.

  • (Nr. 1) den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,

  • (Nr. 2) die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,

  • (Nr. 3) das Ausstellungsdatum,

  • (Nr. 4) Rechnungsnummer,

  • (Nr. 8) den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag

Die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer (Nr. 8) hat der Unternehmer an das Finanzamt abzuführen. Der ausstellende Unternehmer ist Steuerschuldner hinsichtlich der ausgewiesenen Steuer. Der andere Unternehmer, der die Rechnung mit der ausgewiesene USt zahlt (Empfänger der Rechnung), kann den in der Rechnung ausgewiesenen Steuerbetrag in Ausübung des Vorsteuerabzugs beim Finanzamt geltend machen (§ 15 Abs. 1 UStG@).

Ein Vorsteuerabzug ist nur möglich, wenn der Unternehmer eine ordnungsgemäß erstellte Rechnung nach § 14 oder § 14a besitzt (§ 15 UStG@). Die Rechnung dient dem Vorsteuerabzug.

c) Der Unternehmer, der den Vorsteuerabzug begehrt (beansprucht), trägt die Beweislast, dass der in der Rechnung angegebene Sitz des anderen Unternehmers tatsächlich bestanden hat. Für den Vertragspartner (Leistungsempfänger) besteht eine Obliegenheit, sich über die Richtigkeit der Angaben in der Rechnung zu vergewissern, z.B. ob der Firmensitz des Rechnungstellers tatsächlich besteht (BFH, 06.12.2007 – V R 61/05; Leitsatz).

Eine Scheinadresse des Rechnungsstellers berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug des Geldschuldners (BFH aaO, unter II.3). Ein Scheinsitz ist anzunehmen, wenn am angegebenen Firmensitz keinerlei Geschäftsleitungs- und Arbeitgeberfunktionen, Behördenkontakte und Zahlungsverkehr stattfindet (BFH aaO, unter II.3c).

Die Anforderungen an eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung sind für alle Unternehmen dieselben, unabhängig von der Rechtsform (BFH, 06.12.2007 – V R 61/05; Leitsatz), das bedeutet, dass die Anforderungen für alle Unternehmer gelten (BFH aaO, unter II.3c), z.B. für eine GmbH oder natürliche Person.

d) Für Kleinunternehmer gibt es eine Sonderregelung. Ein Kleinunternehmer braucht auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) ausweisen. In diesem Fall muss er zwar keine USt abführen, ist aber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt (siehe Kleinunternehmer, Rz.23).


<< Rz. 17 || Rz. 19 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000628 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...