Zahlungsaufforderung
Rz. 2
Die Rechnung ist eine gegliederte Aufstellung über einen Geldbetrag für eine Leistung. Eine Rechnung enthält eine Zahlungsaufforderung. Mit der Zahlungsaufforderung bringt der Geldgläubiger zum Ausdruck, dass er den in der Rechnung ausgewiesenen Geldbetrag einfordert.
Von der Rechnung ist die Proformarechnung zu unterscheiden. Die Proformarechnung enthält keine Zahlungsaufforderung. Dies ist der, wenn der Aussteller der Rechnung dem Empfänger lediglich den Wert der Leistung mitteilen will, z.B. bei Geschenksendungen oder Warenlieferungen in Garantie- oder Kulanzfällen. Eine Rechnung ohne Zahlungsaufforderung wird als
Proformarechnung bezeichnet.
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