Zahlungsaufforderung
Rz. 2
Eine Rechnung enthält grundsätzlich eine Zahlungsaufforderung. Mit der Zahlungsaufforderung bringt der Geldgläubiger zum Ausdruck, dass er den in der Rechnung ausgewiesenen Geldbetrag einfordert.
Rechnungen enthalten keine Zahlungsaufforderung, wenn der Aussteller der Rechnung dem Empfänger lediglich den Wert der Leistung mitteilen will, z.B. bei Warenlieferungen in Garantie- oder Kulanzfällen. Eine Rechnung ohne Zahlungsaufforderung wird auch als
Proformarechnung bezeichnet.
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