offene
Rz. 21
Eine offene Rechnung ist eine Rechnung, die vom Geldschuldner noch nicht bezahlt worden ist. Leistet der Schuldner auf eine Mahnung des Gläubigers nicht, die nach dem Eintritt der Fälligkeit erfolgt, so kommt er durch die Mahnung in Verzug (
§ 286 Abs. 1 BGB@). Eine offene Rechnung kann dazu führen, dass der Schuldner mit der Geldzahlung in Verzug kommt (siehe
Schuldnerverzug).
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