Eigenschaft einer Sache
Rz. 10
Die Eigenschaften einer Sache sind die wertbildende Faktoren (Merkmale) der Sache.
Zu den Eigenschaften einer Sache gehören
- die natürlichen Merkmale der Sache (z.B. Material, Größe).
- außerhalb der Sache liegende Umstände, die der Sache dauerhaft anhaften und für den Wert oder die Verwendbarkeit der Sache von Bedeutung sind (z.B. Alter eines Autos, Lage eines Grundstücks).
Bei einem Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft einer Sache ist ein Eigenschaftsirrtum möglich (siehe
Eigenschaftsirrtum).
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