Sacheinheit
Rz. 4
Eine Sacheinheit besteht aus mehreren körperlichen Gegenständen. Hierzu zählen beispielsweise das Kartenspiel mit den einzelnen Karten, die Packung mit Schrauben.
Die Verkehrsanschauung sieht eine Sacheinheit als eine rechtliche Einheit an. Sie ist rechtlich eine Einzelsache (Rechtsobjekt).
Beispiel: Beim Kauf eines Kartenspiels wird das Eigentum nicht an den einzelnen Karten übertragen, sondern an dem Kartenspiel (Sacheinheit). Das Kartenspiel ist eine rechtliche Einheit, die einzelnen Bestandteile werden rechtlich vernachlässigt.
Die Sacheinheit besteht nicht aus mehreren Rechtsobjekten, sondern ist ein
Rechtsobjekt.
Von der Sacheinheit ist die Sachgesamtheit zu unterscheiden (siehe
Sachgesamtheit).
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