Waren
Rz. 16
Bewegliche Sachen werden auch als Waren bezeichnet. Sie fallen unter den freien Warenverkehr innerhalb der EU.
Nach der EU-Verbraucherrechterichtlinie (Art. 2 Rili 2011/83/EU) gelten als Waren auch Wasser, Gas und Strom, wenn sie in einem begrenzten Volumen oder in einer bestimmten Menge zum Verkauf angeboten werden (vgl. EuGH, 21.10.2020 - C - 529/19, Rn. 4). Daher ist auf Versorgungsverträge über Gas, Wasser und Strom aus Leitungen mit Verbrauchsmessungen das Kaufrecht anwendbar (s.u.
Versorgungsvertrag).
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