Der Schuldvertrag ist ein
Verpflichtungsvertrag. Er begündet eine Schuld.
Ein schuldrechtlicher Vertrag (z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag) wirkt nur zwischen den Vertragsparteien. Nur die Vertragsparteien können die vertraglichen Pflichten und Rechte geltend machen. Die vertraglichen Rechte und Pflichten gelten nicht gegenüber außerhalb des Vertrags stehenden Personen.