ProduktBewertungen
Rz. 21
ProduktBewertungen von Dritten sind verkaufsfördernd. Äußerungen Dritter wirken in der Werbung objektiv und werden daher im Allgemeinen höher bewertet als eigene Äußerungen des Werbenden (OLG Frankfurt a.M., 20.08.2020 - 6 U 270/19).
Die Werbung mit Kunden-Bewertungen über ein Produkt darf nicht irreführend sein (
§ 5 UWG@).
Die Werbung mit bezahlten Empfehlungen ist unzulässig, da dadurch ein falscher Eindruck erweckt wird (OLG Frankfurt a.M., 20.08.2020 - 6 U 270/19). Unlauter ist eine Werbung auf Social-Media-Plattformen mit über Gewinnspiele generierten Bewertungen. Werbung darf nicht irreführend sein (siehe Irreführung,
Rz.20).
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