Verfallsdatum
Rz. 17
Ein Verfallsdatum (zeitlich begrenzte Wirksamkeit) einer Werbeeinwilligung steht nicht ausdrücklich im Gesetz (siehe Zeitablauf,
Rz.4).
In der Rechtslehre wird teilweise die Ansicht vertreten, dass eine einmal erteilte Einwilligung mit Ablauf eines längeren Zeitraumes ihre Aktualität verliere, z.B. nach 4 Jahren (LG München, Urteil vom 08.04.2010 – 17 HK O 138/10). Nach dem BGH erlischt eine Einwilligung grundsätzlich nicht automatisch (siehe Zeitablauf,
Rz.4).
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