Widerspruch
Rz. 14
Möchte der Betroffene eine Maßnahme ohne Einwilligung, wie z.B. Direktwerbung (siehe Direktwerbung,
Rz.5) nicht mehr, dann kann er der Werbemaßnahme widersprechen.
Werden personenbezogene Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht (Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Widerspricht die betroffene Person der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet (Art. 21 Abs. 2 DSGVO).
Vom Widerspruch gegen eine Datenverarbeitung im Rahmen des berechtigten Interesses des Verantwortlichen ist der Widerruf einer ausdrücklichen Einwilligung in eine Datenverarbeitung zu unterscheiden (siehe Widerruf,
Rz.13).
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