Unternehmer
Rz. 3
Der Unternehmer ist
- eine juristische Person oder
- eine rechtsfähige Personengesellschaft,
die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (
§ 14 Abs. 1 BGB@). Es kommt auf den Zweck des Vertrags an.
Der Vertragszweck bestimmt, ob eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft als Unternehmer anzusehen ist (siehe
Unternehmer).
<< Rz. 2 ||
Rz. 4 >>