Auswirkung auf Prozess
Rz. 11
Ist in einem Prozess der Beklagte vorleistungspflichtig, kann er uneingeschränkt zur Leistung verurteilt werden.
Ist der Kläger zur Vorleistung verpflichtet, dann ist die Klage abzuweisen, sofern er noch nicht geleistet hat. Wegen der Vorleistungspflicht des Klägers, hat der Beklagte ein Leistungsverweigerungsrecht, solange der Vorleistungspflichtige noch nicht geleistet hat.
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