Lieferung auf Rechnung
Rz. 10
Der Kunde muss die erhaltene Ware erst nach dem Erhalt der Rechnung bezahlen.
Vor dem Erhalt der Ware und der Rechnung ist der Kaufpreis nicht fällig. In diesem Fall ist der Verkäufer vorleistungspflichtigt. Erst die Ware, dann das Geld.
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