Rechtsfolgen
Rz. 5
Ein nichtiger Vertrag kann keine rechtlichen Beziehungen zwischen Personen gestalten.
Ein nichtiger Vertrag gibt es zwar tatsächlich, tatsächlich ist der Vertrag vorhanden, aber rechtlich ist er ungültig, rechtlich exestiert er nicht. Daher entfaltet ein nichtiger Vertrag keine vertraglichen Wirkungen.
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