Einigungszeitpunkt
Rz. 6
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande, das sind das Angebot und die Annahme. Die Parteien haben einen gemeinsamen Vertragswillen (Konsens, Willensübereinstimmung).
Durch den Vertragsschluss entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen den Parteien. Es entstehen Rechte und Pflichten.
Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist der Moment des Zugangs der
Annahme.
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