Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Die
Geldschuld ist eine Wertverschaffungsschuld, weil der Schuldner keine Sache (z.B. Geldscheine oder Münzen) schuldet, sondern einen Geldwert oder Geldbetrag.
Die Wertverschaffungsschuld wird als Geldbetragsschuld bezeichnet, wenn der Geldschuldner den konkreten Geldbetrag schuldet (sog.
Geldbetragsschuld).
Die Wertverschaffungsschuld ist eine Geldwertschuld, wenn der Geldschuldner den Geldwert schuldet (sog.
Geldwertschuld).
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Rz. 2 >>