Rechtsfolgen
Rz. 9
Hat der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen, ist der Verbraucher an seine abgegebene Willenserklärung nicht mehr gebunden (
§ 355 Abs. 1 BGB@).
Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren (
§ 355 Abs. 3 BGB@). Sonderregelungen können eine Höchstfrist bestimmen. So sind bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen die empfangenen Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren (
Details).
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