Hausaufteilung
Rz. 4
Bei einer Hausaufteilung wird ein Haus mit mehreren Wohnungen (z.B. Mehrfamilienhaus oder Mietshaus) in ein Haus mit Eigentumswohnungen umgewandelt. Hierzu ist eine Teilungserklärung des Hauseigentümers erforderlich (siehe Teilungserklärung,
Rz.3).
Bei einem Haus mit Eigentumswohnungen steht das Haus in gemeinschaftlichem Eigentum aller Wohnungseigentümer, lediglich die einzelnen Eigentumswohnungen gehören dem jeweiligen Wohnungseigentümer. Das Grundstück und das Gebäude wird in Miteigentumsanteile aufgeteilt und jeder Miteigentumsanteil wird mit einer bestimmten Wohnung verbunden. Jede Wohnung ist Sondereigentum gegenüber dem gemeinschaftlichen Eigentum am Grundstück und Gebäude (siehe
Wohnungseigentum).
<< Rz. 3 ||
Rz. 5 >>