Kaufvertrag
Rz. 22
Durch den Kaufvertrag nach
§ 433 BGB@ kann sich ein Wohnungseigentümer zur Übertragung des Eigentums an einer Eigentumswohnung auf eine andere Person verpflichten.
Eine Eigentumswohnung befindet sich in einem Gebäude, das auf einem Grundstück steht. Die Eigentumswohnung wird in einem solchen Haus als Sondereigentum behandelt. Sondereigentum ist das alleinige Eigentum an einer Wohnung innerhalb eines Hauses (vgl.
§ 3 Abs. 2 WEG@). Für einen Vertrag, durch den sich ein Teil verpflichtet, Sondereigentum einzuräumen, zu erwerben oder aufzuheben, gilt
§ 311b Abs. 1 BGB@ entsprechend (
§ 4 Abs. 3 WEG@), d.h. für den Kaufvertrag ist eine notarielle Beurkundung erforderlich (siehe
Details).
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