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Widerrufsrecht (Widerruf)

Widerruf, Allgemeines

Rz. 1

a) Grundsätzlich ist derjenige, der einen Vertrag abschließt, an seine Willenserklärung gebunden.

Zum Schutz des Verbrauchers sieht das Gesetz für den Verbraucher für bestimmte Verträge ein Widerrufsrecht vor.

Wird dem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht eingeräumt, so ist er an seine auf den Vertragsabschluss gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat (§ 355 Abs. 1 BGB@).

Ein Widerruf der Willenserklärung ist möglich beim:

b) Der Widerruf hat der Verbraucher gegenüber dem Unternehmer ausdrücklich zu erklären (§ 355 Abs. 1 BGB@). Eine Begründung für den Widerruf ist nicht erforderlich (siehe Widerrufserklärung, Rz.3).

c) Der Widerruf kann nur innerhalb der Widerrufsfrist erfolgen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss (§ 355 Abs. 2 BGB@).

In keinem Fall beginnt die Widerrufsfrist vor Vertragsabschluss, z.B. mit Zugang der Angebotserklärung beim Adressaten.

Ist ein Vertrag geschlossen, genügt zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 BGB@). Nach Ablauf der Frist ist ein Widerruf nicht mehr möglich (siehe Widerrufsfrist, Rz.5).

Für den Beginn der Widerrufsfrist ist neben dem Vertragsschluss eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung) erforderlich. Der Verbraucher muss über sein Widerrufsrecht informiert werden (siehe Widerrufsbelehrung, Rz.6).

d) Das Widerrufsrecht kann nur ausgeübt werden, solange ein Widerrufsrecht besteht. Das Widerrufsrecht besteht unabhängig davon, ob ein Vertrag wirksam ist oder gekündigt wurde. Ein nichtiger Vertrag oder ein gekündigter Vertrag können widerrufen werden (siehe Kündigung, Rz.11). Ein Widerrufsrecht besteht nicht, sofern das Widerrufsrecht erloschen ist oder kraft Gesetz ausgeschlossen ist (siehe Ausschluss, Rz.7) .

Weitere Details zum Widerrufsrecht siehe Themen in der Inhaltsübersicht.


|| Rz. 2 >>

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Dokument-Nr. 000511 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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