Fernabsatzvertrag
Rz. 6
Der Fernabsatzvertrag (
§ 312c BGB@) ist Verbrauchervertrag.
Fernabsatzverträge sind Verträge
- bei denen der Unternehmer und der Verbraucher
- für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss
- ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwendet,
- es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystem erfolgt (§ 312c BGB@).
Der Fernabsatzvertrag ist ein Distanzgeschäft (Details siehe
Fernabsatzvertrag),
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