WerbeMail
Rz. 24
Eine Werbe-E-Mail liegt vor, bei einer kommerziellen Kommunikationen per elektronischer Post. Es erfolgt eine kommerziellen Verbreitung von Informationen über Waren-/Dienstleistungsangebote mit elektronischer Post. Für Werbe-E-Mails gilt die Impressumspflicht (siehe
Impressum)
Für die Zusendung von Werbe-Mails ist die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers erforderlich. Dies ergibt sich nicht aus dem Telemediengesetz (TMG), aber aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Danach ist die Zusendung einer Werbe-Mail ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen eine unzumutbare Belästigung und daher wettbewerbsrechtlich unzulässig (siehe
WerbeMail).
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