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WerbeMail

Rz. 24

Eine Werbe-E-Mail liegt vor, bei einer kommerziellen Kommunikationen per elektronischer Post. Es erfolgt eine kommerziellen Verbreitung von Informationen über Waren-/Dienstleistungsangebote mit elektronischer Post. Für Werbe-E-Mails gilt die Impressumspflicht (siehe Impressum)

Für die Zusendung von Werbe-Mails ist die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers erforderlich. Dies ergibt sich nicht aus dem Telemediengesetz (TMG), aber aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Danach ist die Zusendung einer Werbe-Mail ohne ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen eine unzumutbare Belästigung und daher wettbewerbsrechtlich unzulässig (siehe WerbeMail).


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Dokument-Nr. 0001607 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

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Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

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