Newsletter
Rz. 8
a) Werbung per Email und Newsletter sind eine von vielen Werbearten (siehe Werbekanäle,
Rz.12).
Eine geschäftliche Handlung, durch die ein Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt wird, ist unzulässig. Dies gilt insbesondere für Werbung, obwohl erkennbar ist, dass der angesprochene Marktteilnehmer diese Werbung nicht wünscht (
§ 7 Abs. 1 UWG@).
Fraglich ist, ob bereits die unverlangte Zusendung einer E-Mail mit Newsletter, eine unzumutbare Belästigung iSd
§ 7 UWG@ darstellt und daher wettbewerbsrechtlich unzulässig ist? Details zu E-Mails mit Newslettern (siehe Email,
Rz.9).
b) Für das Newslettertracking ist die ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erforderlich.
c) Hat der Nutzer in ein Newsletter eingewilligt (Nutzer hat Einwilligung in die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gegeben), dann muss er datenschutzrechtlich jederzeit die Möglichkeit zum Widerruf seiner Einwilligung haben. Daher ist bei jedem Newsletter ein Link zum Abmelden erforderlich (siehe Abmeldelink,
Rz.11).
d) Für den Nachweis des Einverständnisses ist es erforderlich, dass der Werbende die konkrete Einverständniserklärung jedes einzelnen Verbrauchers vollständig dokumentiert, was im Fall einer elektronisch übermittelten Einverständniserklärung deren Speicherung voraussetzt. Es muss sichergestellt sein, dass die Einwilligung zur Werbemail vom Inhaber der E-Mail kommt (siehe Einwilligung,
Rz.2).
e) Zusendung von Newsletter per EMail ist ohne ausdrückliche Einwilligung an einen Bestandskunden möglich, wenn der Unternehmer im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung von dem Kunden dessen elektronische Postadresse erhalten hat und der Unternehmer die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen verwendet (siehe Bestandskundenprivileg,
Rz.10).
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