Zustellungsprotokoll
Rz. 9
Über die Ausführung der Zustellung wird eine Protokoll erstellt (sog. Zustellungsprotokoll), z.B. werden
- die Art der Zustellung (z.B. persönliche Übergabe an Adressat, Briefkasteneinwurf),
- das Datum und die Zeit der Zustellung
festgehalten.
Im förmlichen Zustellungsverfahren nach der Zivilprozessordnung wird das Zustellungsprotokoll als Niederschrift bezeichnet.
Die Niederschrift dient als Nachweis der Zustellung. Details zur Niederschrift siehe in der Inhaltsübersicht unter Niederschrift.
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