Nutzungsentgelt
Rz. 6
Eine Vereinbarung durch die der Schuldner verpflichtet wird, ein Entgelt für die Nutzung einer SEPA-Basislastschrift, einer SEPA-Firmenlastschrift, einer SEPA-Überweisung oder einer Zahlungskarte zu entrichten, ist unwirksam (vgl.
§ 270a BGB@). Andere Zahlungsmittel wie "Sofortüberweisung" oder "PayPal" fallen nicht darunter (siehe
Nutzungsentgelt)
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