Zahlungsfrist
Rz. 6
Die Zahlungsfrist bestimmt den Zeitraum innerhalb welchem der Schuldner die Zahlung zu erbringen hat. Sie regelt den Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung.
Eine Bestimmung in AGB ist unwirksam,
- durch die sich der Verwender eine unangemessen lange Zeit
- für die Erfüllung einer Entgeltforderung des Vertragspartners vorbehält (§ 308 Abs. 1a BGB@).
Eine unangemessen lange Frist für eine Geldzahlung des AGB-Verwenders an seinen Vertragspartner sind mehr als 30 Tage (vgl.
§ 308 Abs. 1a BGB@).
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