Begriff und Bedeutung
Rz. 1
Die Bedingung iSd § 158 BGB@ ist ein zukünftiges ungewisses Ereignis, z.B. Naturereignis, bestehen einer Prüfung. |
Beispiel: Das notariell beurkundete Versprechen "Bei bestandener Prüfung gebe ich Dir 100 EUR" enthält eine Bedingung, da das vorgegebene Prüfungsergebnis ein ungewisses Ereignis darstellt.
Ein Rechtsgeschäft mit einer Bedingung ist von Anfang an gültig.
Rechtsgeschäfte mit einer Bedingung können untergliedert werden in:
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Rz. 2 >>