Aufteilungsplan
Rz. 20
Der Aufteilungsplan ist eine Bauzeichnung und enthält die Aufteilung des Gebäudes.
Aus der Bauzeichnung muss
- die Aufteilung des Gebäudes sowie
- die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Gebäudeteile
ersichtlich sein (Aufteilungsplan,
§ 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG@).
Alle zu demselben Wohnungseigentum gehörenden Einzelräume sind mit der jeweils gleichen Nummer zu kennzeichnen (vgl.
§ 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG@).
Im Grundbuchblatt einer Eigentumswohnung (
Wohnungsgrundbuch) wird auf den Aufteilungsplan hingewiesen
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