jura-basic (Leistungszeit Bestimmung der Leistungszeit) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Leistungszeit (Fälligkeit)

Bestimmung der Leistungszeit

Rz. 2

Die Leistungszeit bestimmt die Fälligkeit einer Leistung. Die Fälligkeit einer Leistung bestimmt, ab welchem Zeitpunkt der Gläubiger seine Leistung fordern. Vor der Fälligkeit einer Leistung muss der Schuldner nicht leisten (siehe Fälligkeit).

Ist eine Zeit für eine Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken (§ 271 Abs. 1 BGB@), z.B. bei den täglichen Lebensmitteleinkäufen sind die Leistungen regelmäßig sofort bei Vertragsschluss fällig.

Ist eine Zeit für eine Leistung bestimmt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass der Gläubiger die Leistung nicht vor dieser Zeit verlangen (Fälligkeitszeitpunkt), der Schuldner aber sie vorher bewirken kann (Erfüllbarkeitszeitpunkt) (§ 271 Abs. 2 BGB@).

Eine zeitliche Bestimmung der Leistung (Fälligkeit) kann sich ergeben durch
  • Urteil,

  • gesetzliche Regelung oder

  • Vertrag.

Ist eine Zeit vertraglich bestimmt (z.B. ein vereinbartes Zahlungsziel), so muss der Schuldner die Zeit einhalten, sonst kommt er in Verzug (siehe Parteivereinbarung, Rz.8).

Eine gesetzliche Sonderregelung gibt es beispielswiese für die Vergütung einer Dienstleistung. Nach § 614 BGB@ ist die Vergütung nach der Dienstleistung zu entrichten. Möglich ist auch, dass Vertragsparteien einen konkreten Termin für eine Leistung vereinbaren, z.B. den 15.10. In diesen Fällen wird die Fälligkeit abweichend von der sofortigen Fälligkeit (§ 271 Abs. 1 BGB@) bei Vertragsschluss vereinbart.

>> [mehr..]


<< Rz. 1 || Rz. 3 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000116 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...