Das Rechtsobjekt ist ein Rechtsgegenstand.
An einem Rechtsgegenstand können Rechte bestehen.
Beispiel: Rechtsgegenstand ist eine Sache. An einer Sache können Eigentums- oder Besitzrechte bestehen.
Über ein Rechtsobjekt (Rechtsgegenstand) kann ein Rechtssubjekt verfügen.
Beispiel: Das Eigentum an einem Auto kann auf eine andere Person übertragen werden. Das Auto ist ein Rechtsobjekt.
Das Rechtsobjekt ist nicht nur eine Sache. Ein Rechtsobjekt kann auch ein Recht sein, z.B. ein Markenrecht über das der Inhaber der Marke verfügen kann.