Empfehlungswerbung
Rz. 23
Bei einer Empfehlungs-E-Mail schafft der Unternehmer auf seiner Website die Möglichkeit für Nutzer, Dritten (z.B. Freunden) eine sogenannte Empfehlungs-E-Mail des Unternehmers zu schicken. Dazu gibt der Nutzer die E-Mail eines Dritten in ein Formular des Unternehmers ein und versendet die E-Mail an den Dritten. Für den Dritten ist der Erhalt einer solchen E-Mail eine unverlangte E-Mail nach
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG@. Dies ist für den Empfänger (Dritten) eine Belästigung, die der Unternehmer zu verantworten hat (vgl. BGH, 12. September 2013 - I ZR 208/12).
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