jura-basic (Vertrag Annahmefrist Email) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Vertrag (Annahmefrist)

Email

Rz. 7

Der einem Anwesenden gemachte Antrag kann nur sofort angenommen werden (§ 147 Abs. 1 BGB@). Ansonsten erlischt der Antrag (§ 146 BGB@).

Bei einem Antrag unter Anwesenden kann der Erklärungsempfänger auf das Angebot des Antragenden sofort reagieren.

Bei einem Austausch von E-Mails, Fax, Telegramm fehlt es an einem unmittelbaren Kontakt von Person zu Person.

Die Erklärung kann beim Erklärungsempfänger eingehen, ohne dass er davon weis. Daher ist eine sofortige Annahme nicht möglich

Da eine sofortige Annahme nicht möglich ist, liegt in diesen Fällen eine Erklärung gegenüber Abwesenden vor.

Davon zu unterscheiden ist ein Vertragsschluss am Telefon. Beim Telefonieren besteht ein unmittelbare Kontakt von Person zu Person (siehe Telefongespräch, Rz.5).


<< Rz. 6 || Rz. 8 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000841 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...