Vertragsanbahnung
Rz. 4
Einem Vertragsschluss gehen
- die Vertragsanbahnung und
- die Vertragsverhandlung voraus.
Bei einer Vertragsanbahnung werden noch keine konkrete Verhandlungen über einzelne Vertragspunkte geführt (
Vertragsanbahnung).
Die konkreten Vertragsverhandlungen beginnen, wenn die Parteien sich über einzelne Vertragspunkte unterhalten (siehe Vertragsverhandlungen,
Rz.5).
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Rz. 5 >>