jura-basic (Zahlungsziel Rechtzeitigkeit-der-Geldzahlung) - Grundwissen
   
 jura-basic
 Juristisches
      Basiswissen


Grundwissen:


Informationen:

Inhalt

Geldschuld (Allgemeines)

Rechtzeitigkeit der Geldzahlung

Rz. 18

Bei der Rechtzeitigkeit der Geldzahlung ist zwischen

  • einer Geldzahlung im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen

  • einer Geldzahlung in den anderen Fällen (z.B. Geldzahlung durch Verbraucher)

zu unterscheiden.

Bei einer Geldschuld im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen kommt es für die Rechtzeitigkeit der Geldzahlung nicht auf die rechtzeitige Erteilung des Überweisungsauftrags an, sondern entscheidend ist der Eingang des Geldes auf dem Konto des Gläubigers (EuGH, 03.04.2008 - C-306/06). Der EuGH hat entschieden, dass für eine rechtzeitige Zahlung nicht ausreiche, dass der Schuldner seinem Kreditinstitut vor Ablauf der Zahlungsfrist einen Überweisungsauftrag erteile. Entscheidend sei die rechtzeitige Gutschrift bei der Gläubiger-Bank. Diese Entscheidung erging auf der Grundlage der europäischen Zahlungsverzugsrichtlinie im Geschäftsverkehr.

Die Regelungen zum Zahlungsverkehr zwischen Unternehmen gelten nicht im Zahlungsverkehr mit Verbrauchern. Nach dem BGH ist die europäische Zahlungsverzugsrichtlinie nicht auf Verbraucher anwendbar (BGH, 05. 10. 2016 – VIII ZR 222/15, unter II. 3). Für eine rechtzeitige Überweisung genügt die rechtzeitige Überweisungserteilung (rechtzeitige Leistungshandlung). Der Leistungserfolg (die Gutschrift des Überweisungsbetrages auf dem Empfängerkonto) gehört nicht mehr zur Leistungshandlung des Schuldners (BGH aaO, unter II.2).

Bei Geldforderungen von Vermietern gegenüber Verbrauchern geht der BGH davon aus, dass es für die Rechtzeitigkeit der Leistungshandlung (Mietzahlung) im Überweisungsverkehr nicht darauf ankommt, dass die Miete bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Es genügt, dass der Mieter – bei ausreichend gedecktem Konto – seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts erteilt (BGH aaO, Leitsatz). Die Geldschuld ist nach § 270 BGB@ eine Schickschuld, d.h. das rechtzeitige Absenden genügt. Eine Zahlungsverzögerung durch den Zahlungsdienstleister geht nicht zu Lasten des Geldschuldners. Mit einem rechtzeitigen Überweisungsauftrag hat der Schuldner das seinerseits Erforderliche getan.

Erbringt der Schuldner seine Leistungshandlung (z.B. Überweisung) rechtzeitig, kommt er nicht in Verzug, wenn der Leistungserfolg (z.B. Vertragserfüllung=Zahlungseingang beim Gläubiger) viel später erfolgt. Dies ergibt sich daraus, dass die Geldschuld eine Schickschuld ist.

Was für die Schickschuld beim Zahlungsverkehr gilt, gilt auch für die Schickschuld im Warenverkehr (siehe Leistungszeit)

Siehe auch (qualifizierte Schickschuld).


<< Rz. 17 || Rz. 19 >>

Inhaltsübersicht ...    (jura-basic)


Dokument-Nr. 000814 (Details, unten bei Hinweise), © jura-basic 2022

Weitere Themen...

Hier können Sie weitere Themen lesen, die von jura-basic bereitgestellt werden.

Tipp

Themen von jura-basic finden Sie im Internet schneller, wenn Sie dem Suchbegriff zusätzlich 'jura basic' hinzufügen, z.B. Handelsvertreter jura basic

Verzug ohne Verschulden?

Leistet der Schuldner bei Fälligkeit nicht, kommt er dann in jedem Fall in Verzug? Nein (Details).

Mahnbescheid im Mahnverfahren

Ein Mahnbescheid ergeht im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Das Gericht prüft nicht, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht (siehe Details).

Kaufen Sie im Internet?

Beim Internetkauf (Online-Shopping) ist rechtliches Fachwissen von Vorteil (siehe Details).

Werkvertrag oder Arbeitsvertrag?

Die Abgrenzung kann schwierig. Maßgebend ist nicht die Vertragsbezeichnung, sondern der Vertragsinhalt. siehe Details.

Vertrag, Rund um den Vertragsschluss

Einem Vertragsschluss gehen Vertragsanbahnung und Vertragsverhandlungen voraus. Sind sich die Personen einig, dann kommt es zum Vertragsschluss (siehe Details).

Fragen zu Vertragsverhandlungen?

Eine Willensübereinstimmung wird durch Vertragsverhandlungen erreicht. Im Rahmen von Vertragsverhandlungen werden Vertragspunkte besprochen und ausgehandelt (siehe Details).

Fragen zum Arbeitsverhältnis?

Haben Sie Fragen zum Arbeitsverhältnis, insbesondere zum Urlaub und Urlaubsabgeltung, zur Krankheit, zur Kündigung oder zur Arbeitszeit (insbesondere Bereitschaftsdienst, Überstunden), dann siehe Details.

Hinweise

jura-basic.de, Copyright 2022...