Zahlungsfrist
Rz. 20
a) Die Zahlungsfrist gilt für den Geldschuldner. Sie bestimmt den Zeitraum, innerhalb dem der Schuldner die Leistung zu erbringen hat.
Die Zahlungsfrist bestimmt sich nach der Leistungszeit gemäß
§ 271 BGB@. Grundsätzlich ist die Bezahlung sofort fällig. Die Leistungszeit kann auch vereinbart werden. Durch Fälligkeitsklauseln kann die Zahlungsfrist hinausgeschoben werden (siehe
Zahlungsfrist)
b) Von der Zahlungsfrist ist die Ausführungsfrist zu unterscheiden. Die Ausführungsfrist gilt für den Zahlungsdienstleister des Geldschuldners und bestimmt den Zeitraum für die Ausführung des Zahlungsauftrags (siehe
Ausführungsfrist).
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